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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13   

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https://dejure.org/2014,17371
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13 (https://dejure.org/2014,17371)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2014 - 6 A 1116/13 (https://dejure.org/2014,17371)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2014 - 6 A 1116/13 (https://dejure.org/2014,17371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prüfung Laufbahnprüfung Teilprüfung Nichtbestehen Wiederholungsprüfung Wiederholungsmöglichkeit Verhältnismäßigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Prüfung; Laufbahnprüfung; Teilprüfung; Nichtbestehen; Wiederholungsprüfung; Wiederholungsmöglichkeit; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit der Klausur im Teilmodul Gefahrenabwehr/Einsatz 2 für einen Kommissaranwärter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit der Klausur im Teilmodul Gefahrenabwehr/Einsatz 2 für einen Kommissaranwärter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
    Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II (Bachelor) der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2008 (VAPPol II Bachelor a.F.) die im Teilmodul Gefahrenabwehr/Einsatz 2 zu erbringende Prüfungsleistung bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -).

    Das OVG NRW habe mit Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - festgestellt, dass gegen die Regelung der VAPPol II Bachelor a.F. keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, es insbesondere nicht unverhältnismäßig sei, dem Prüfling - unabhängig von der Anzahl der bereits erbrachten Leistungsnachweise - lediglich eine Wiederholungsmöglichkeit zu gewähren.

    Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - ausgeführt:.

  • BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
    Er macht geltend, dass die Gewährung lediglich einer Wiederholungsmöglichkeit im vorliegenden Fall den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - und vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - aufgestellten Vorgaben nicht genügte.

    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers stellt die beschränkte Wiederholbarkeit der hier in Rede stehenden Teilmodulprüfung auch nicht deswegen eine unzumutbare Beschränkung des Berufszugangs dar, weil er abweichend von den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - erörterten Prüfungsregeln nicht die Möglichkeit einer zielgerichteten Vorbereitung auf das Prüfungsfach gehabt habe.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
    Er macht geltend, dass die Gewährung lediglich einer Wiederholungsmöglichkeit im vorliegenden Fall den vom Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - und vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - aufgestellten Vorgaben nicht genügte.
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 -, juris, mit weiteren Nachweisen, gilt für Prüfungsordnungen mit einer derartigen Ausgestaltung Folgendes:.
  • BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90

    Zahnärztliche Vorprüfung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973

    Grundlagen- und Orientierungsprüfung; Biologie; endgültiges Nichtbestehen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
    vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
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